Vorratsdatenspeicherung
Was ist die sogenannte Vorratsdatenspeicherung ?
Die Vorratsdatenspeicherung bezeichnet die, für die Anbieter von Telekommunukationsdiensten, verpflichtende Regestrierung von elektronischen Kommunikationsvorgängen. Die Regestrierung erfolgt unabhängig von Gefahren oder konkreten Hinweisen. Sie wurde am 09.11.2007 von der CDU/CSU und der SPD gegen die Stimmen der Linken, der Grünen und der FDP beschlossen. Bundespräsident Horst Köhler hat sie am 26.12.2007 unterzeichnet. So das sie am 01.01.2008 in Kraft treten konnte. Die Daten werden 6 Monate „auf Vorrat“ gespeichert.
Was wird alles gespeichert ?
Telefonverbindungen (Rufnummern, Anrufzeit, bei Handys zusätzlich IMEI-Nummern (International Mobile Equipment Identity, ist eine eindeutige 15-stellige Seriennummer, anhand deren jedes Mobiltelefon eindeutig identifiziert werden kann), Funkzellen, bei Prepaid-Karten auch Aktivierungsdatum und Funkzelle, bei Internet-Telefondiensten die jeweilige IP-Adresse – jeweils die Daten des Anrufers aber auch des Angerufenen
Verbindungsaufbau mit dem Internet
E-Mail-Verkehr (u. a. IP von Mailadressen des Absenders und des Empfängers und Zeitpunkte des Zugriffs auf das Postfach, jedoch keine weiteren Inhalte)
Fax- und SMS-Nachrichten (bei SMS auch indirekt der Standort durch Speicherung der Mobilfunkzelle)
Ziele der Vorratsdatenspeicherung
Kriminalitätsbekämpfung
Zur Begründung der Vorratsdatenspeicherung wird auf die Zunahme elektronischer Kommunikation in den letzten Jahren verwiesen. Da durch Erfahrungswerte sowie wissenschaftlichen Untersuchungen erwiesen wurde das die Daten über die Nutzung von elektronischen Kommunikationsmitteln ein hilfreiches Mittel für die Strafverfolgung ins besondere bei organisierter Kriminalität sowie bei Terrorismus darstellen. Deshalb müssen diese Daten für einen gewissen Zeitraum zur Verfügung stehen. Durch neue Geschäftsmodelle wie z.B. Pauschaltarifen sowie Prepaid- und Gratisdiensten sei die Erfüllung ihrer Pflichten für die Behörden schwerer geworden da Verkehrsdaten nicht mehr so wie früher gespeichert werden. So könnten Straftäter kommunizieren ohne befürchten zu müssen das man ihnen auf die Spur kommt. So hätten z.B. bei dem Anschlag in Madrid 2004 solche Daten helfen können. Weiterhin hofft man so dass, auch Kindesmissbrauch, Rechtsradikalismus und organisierte Kriminalität bekämpfen könnte.
Binnenmarkt
Weiterhin wird argumentiert, dass es in den Mitgliedstaaten im Bezug auf die Vorratsdatenspeicherung von Verkehrsdaten der Binnenmarkt für elektronische Kommunikationsdienste behindere da sie von Land zu Land mit unterschiedlichen Anforderungen konfrontiert werden.
Beschränkter Anwendungsbereich
Zum Beleg der Verhältnismäßigkeit wird angeführt, dass sie einen eingeschränkten Anwendungsbereich habe .Die Inhalte der Telekommunikation werden nicht erfasst und Verbindungsdaten werden auch heute zu Abrechnungszwecken gespeichert. Staatlicher Zugriff auf die Daten soll nur im Einzelfall erfolgen und ein Einblick in diese Daten folgt nur nach Erlaubnis unter hohen Voraussetzungen.
EG-Richtlinie
Gerne wird von den deutschen Politikern erwähnt, dass man in den Verhandlungen über die Richtlinie deutliche Verbesserungen im Gegensatz zum ursprünglichen Entwurf ausgehandelt habe. Diese betrifft insbesondere die Punkte Mindestspeicherfrist, Standortdaten und erfolglose Anrufs versuche. Dieser Kompromiss sei nötig gewesen um weitere Speicherpflichten zu verhindern. Deutschland ist nun verpflichtet diese Regelungen umzusetzen.
Kritik
Die Vorratsdatenspeicherung wird in einigen Punkten stark kritisiert. So ist der Nutzen der Speicherung von den Daten nur nachwirkend. Sie kann nur zur Aufklärung von bereits begangenen Straftaten dienen. In Ländern die bereits Daten auf Vorrat speichern sei zu dem keine abschreckende Wirkung durch ein höheres Endeckungssrisiko feststellbar. Zudem gibt es genügend Möglichkeiten die Vorratsdatenspeicherung zum umgehen, dies kann z.B. durch die Nutzung von Telefonzellen, fremden Mobiltelefonen oder Internetcafes geschehen.
Telekommunikationsdaten haben eine hohe Aussagekraft über die Lebenssituation der Betroffenen. Lassen sich aber anderseits nicht eindeutig einer Person zu ordnen. Die Daten könnten aber zu einer hohen Missbrauchsgefahr führen, sowie Personen unschuldig zu Verdächtigen machen. Der Staat könnte gegen politische Gegner oder sonstige nicht erwünschte Personen bzw. Personenkreise mit Hilfe der Daten Vorgehen. Kriminelle könnten die Daten zu Erpressungszwecken nutzen.
Obwohl das Recht auf freie Meinungsäußerung bestehen bleibt, verhalten sich die Personen anders, da sie Angst haben unter Verdacht zu geraten weil sie die Gewissheit haben dass das eigene Kommunikationsverhalten gespeichert wird und die Möglichkeit besteht das die Daten zum Nachteil gegen die eigene Person eingesetzt werden könnte. Personen die sich staatskritisch äußern könnten davon abgehalten werden sich weiter politisch einzusetzen, somit würde einem, eine dem Staat gegenüber kritische Meinung verboten und potenzielle Angriffsmöglichkeiten würden im Keim erstickt. Durch Vorratsdatenspeicherung entstehen Folgekosten in Millionenhöhe. Kleine Anbieter würden in die Insolvenz getrieben. Eine Einstellung kostenloser sowie eine Verteuerung der kostenpflichtigen Angebote wären zusätzliche Folgen, die auf Lasten des Vebrauchers ausgetragen werden. Die Vorratsdatenspeicherung verstoße gegen die Grundrechte der Nutzer von Telekommunikationsdiensten sowie gegen die Rechte der Telekommunikationsunternehmen. Die Meinungsfreiheit sowie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (d.h. man kann die Preisgabe und Verwendung von personenbezogenen Daten selber bestimmen) werden eingeschränkt.
Quelle : www.vorratsdatenspeicherung.de


